Winterliche Beschränkung

Im Winter sind Ausfahrten auf dem See aus Sicherheitsgründen (Temperaturen) grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden:

  • Ausfahrten mit den Jollen (Winterthur, Orbiter3, Moby Dick, Sarine Powerlungs)
  • Wettkampftrainings, sofern sie durch den Trainer genehmigt sind, welcher Garant für das Einhalten der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ist..
  • Ausfahrten in privaten Booten.

Ausfahrten durch volljährige Mitglieder der roten Liste, welche trotz des hohen Risikos und entgegen der Empfehlungen des Vorstandes im Skiff oder im Zweier rudern wollen, werden Richtung Freiburg oder bis zum ersten Schloss Richtung Staumauer toleriert, unter der Bedingung dass sie eine Verzichtserklärung auf Ansprüche jeder Art für Schäden gegenüber dem Ruderverein, bzw. dem Vorstand (gültig für eine Saison) unterzeichnen, und nachdem sie mit einem Vorstandsmitglied darüber diskutiert haben. Bezüglich freie Benützung von Skiffs oder Zweier durch Minterjährige werden im Winter keine Ausfahrten toleriert.

Der Vorstand entscheidet jeweils über den Zeitpunkt des Inkrafttretens, bzw. der Aufhebung diese Einschränkung. Er lehnt jegliche Verantwortung für die Folgen der Missachtung dieser Einschränkung ab.